pikabou
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1720 - 1771
Hippolithi a Lapide Abriß der Staats-Verfassung, Staats-Verhältniß, und Bedürfniß des Römischen Reichs Deutscher Nation: nebst einer Anzeige der Mittel zur Wiederherstellung der Grund-Einrichtung und alten Freyheit nach dem bisherigen Verfall; Aus Bogislav Philipps von Chemnitz vollständiger lateinischer Urschrift; mit Anmerkungen, welche die gegenwärtigen Umstände im Reich betreffen
Von der Staats-Verfassung des Römischen Reichs Deutscher Nation. Hippolithi a Lapide Abriß der Staats-Verfassung, Staats-Verhältniß, und Bedürfniß des Römischen Reichs Deutscher Nation: nebst einer Anzeige der Mittel zur Wiederherstellung der Grund-Einrichtung und alten Freyheit nach dem bisherigen Verfall; Aus Bogislav Philipps von Chemnitz vollständiger lateinischer Urschrift; mit Anmerkungen, welche die gegenwärtigen Umstände im Reich betreffen [Johann Heinrich Gottlob von Justi]; Erster Theil
Von des Römischen Reichs Deutscher Nation wahren Staats-Verhältniß und Interesse, welche bisher zum gewaltigen Schaden des Vaterlandes und zum Nachtheil der gemeinen Freyheit verabsäumet worden. Hippolithi a Lapide Abriß der Staats-Verfassung, Staats-Verhältniß, und Bedürfniß des Römischen Reichs Deutscher Nation: nebst einer Anzeige der Mittel zur Wiederherstellung der Grund-Einrichtung und alten Freyheit nach dem bisherigen Verfall; aus Bogislav Philipps von Chemnitz vollständiger lateinischer Urschrift; mit Anmerkungen, welche die gegenwärtigen Umstände im Reich betreffen [Johann Heinrich Gottlob von Justi]; Zweyter Theil (ONLINE)
Von den Mitteln die Reichs-Verfassung und alte Freyheit wieder herzustellen, auch fürs künftige besser zu versichern. Hippolithi a Lapide Abriß der Staats-Verfassung, Staats-Verhältniß und Bedürfniß des Römischen Reichs Deutscher Nation: nebst einer Anzeige der Mittel zur Wiederherstellung der Grund-Einrichtung und alten Freyheit nach dem bisherigen Verfall; Aus Bogislav Philipps von Chemnitz vollständiger lateinischer Urschrift; mit Anmerkungen, welche die gegenwärtigen Umstände im Reich betreffen [Johann Heinrich Gottlob von Justi]; Dritter Theil