[in: Underricht der Wechsel=Handlung Oder Bericht, Wie man in der Christenheit, vornemlich Holland, Engelland, Braband, Franckreich, Italien, Castilien, Portugall und Teutschland, von einem Ort auff den andern wechsele, solches reducire und rechene, mit Benennung der Müntzen, Vergleichung der Preissen, und was zu dieser Materi mehr nöthig seyn mag: Dienlich Allen Kauff- und Handelsleuten, So wol denen, die an sich selbsten keine Wechseler seyn, wann sie zu Einkauff- oder Bezahlung der eingekaufften Wahren Gelder remittiren, oder ihnen übermachen lassen wollen, daß sie wissen mögen, was sie gewinnen oder verliehren, als auch denen, die sich der Wechsel=Handlung befleissigen: Vor diesem in Holländischer Sprach außgegangen, jetzo ins Teutsche übergesetzt an vielen Orten mit Exempeln vermehret, und sonsten hin und wieder in der Rechnung corrigirt. - Franckfurt am Mayn : Zubrodt, 1669.]